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Das Wohnhaus des #AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Claus Schülke in #Hamburg wurde zum Ziel eines Farbanschlags. Ein oder mehrere unbekannte Täter beschmierten die Fassade großflächig mit roter Farbe. #Polizei und Staatsschutz haben Ermittlungen eingeleitet.

Der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann verurteilte den Angriff scharf und erklärte, der rot-grüne Senat trage eine „mittelbare Mitschuld“, da er die AfD systematisch ausgrenze und diffamiere. Nockemann forderte den Senat auf, zu einem friedlichen politischen Diskurs aufzurufen und sich von linker Gewalt zu distanzieren. Er betonte, die AfD lasse sich nicht einschüchtern und werde ihre Arbeit fortsetzen.

Bundesaußenministerin Annalena #Baerbock sagte auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), dass man die #Demokratie nicht nur gegen äußere Feinde, sondern auch gegen „Feinde im inneren“ verteidigen müsse.

Baerbock zu folge sei „unser größter Feind“ derzeit Putins Russland, denn er hätte angeblich „den Krieg erklärt gegen unseren europäischen Frieden“ und gegen „unsere europäische Demokratie“. Deshalb habe sie in ihrem Amtseid die Verteidigung der „Demokratie Europas“ gegen Feinde von außen geschworen. „Aber auch gegen die Feinde von innen“, so Barbock auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC). Das nenne man „wehrhafte Demokratie.“

US-Vizepräsident J.D. #Vance widersprach der deutschen Außenministerin in einer Ansprache und sieht das größte Problem viel mehr bei der anhaltenden Zuwanderung nach Europa und den USA: „Von all den dringenden Herausforderungen, mit denen die hier vertretenen Nationen konfrontiert sind, gibt es meiner Meinung nach nichts Dringlicheres als die Massenmigration“, erklärte #Trump’s Vizepräsident dem anwesenden Publikum.

Der #AfD-Landtagsabgeordneten Christian Blex wurde nach einer Veranstaltung in #Lippstadt angezeigt, weil er angeblich die „Omas gegen Rechts“ unter anderem als „abgewrackte Schabracken“ bezeichnet haben soll. „Gehört habe ich nichts von den unglaublichen Äußerungen“, zitierte der Soester Anzeiger eine „Oma“ aus Soest.

Noch am selben Abend wurde Strafanzeige erstattet, wie die Polizei Soest bestätigte. „Tatsächlich bekommen wir so etwas häufiger auch im privaten Umfeld und an unseren Ständen zu hören“, erklärte ein Mitglied der „Omas gegen Rechts“. Der Staatsschutz Dortmund und die Staatsanwaltschaft Paderborn haben die Ermittlungen übernommen und prüfen, ob die Äußerungen des AfD-Politikers strafrechtlich relevant sind.

Eine Reportage der US-Sendung #60Minutes, die sich mit dem Thema Meinungsfreiheit in Deutschland beschäftigt, erregt derzeit internationale Aufmerksamkeit. Reporter begleiteten Beamte der #Polizei und Staatsanwaltschaft bei Wohnungsdurchsuchungen in #Niedersachsen, wobei Handys sowie Laptops von Bundesbürgern beschlagnahmt wurden, denen unterschiedliche „Meinungsverbrechen“ vorgeworfen werden.

Staatsanwälte äußern sich zu Grenzen der Meinungsfreiheit

Im Rahmen der Reportage wurden drei Staatsanwälte der „Zentralstelle zur Bekämpfung von sogenannter „Hasskriminalität“ im Internet – Niedersachsen“ interviewt: Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue. Sie erläuterten den US-Journalisten, wie weit ihrer Ansicht nach die Meinungsfreiheit in Deutschland reicht und wo deren Grenzen liegen.

Auf die Frage, wie Betroffene reagieren, wenn ihnen das Handy abgenommen wird, antwortete Oberstaatsanwalt Laue: „Sie sind geschockt.“ Diese Aussage wurde von den Staatsanwälten mit Lachen begleitet. Meininghaus betonte zudem, dass es keinen Unterschied mache, ob jemand einen Beitrag selbst verfasst oder lediglich geteilt habe; beides könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuschauer kritisieren repressive Maßnahmen

Die Ausstrahlung der Reportage führte zu kontroversen Diskussionen, insbesondere in den USA. Kritiker argumentieren, dass die gezeigten Maßnahmen der deutschen Behörden gegen sogenannte „Hasskriminalität“ im Netz die Meinungsfreiheit einschränken und als Vorwand dienen könnten, um gegen Regierungskritiker und politische Gegner vorzugehen.

Politische Implikationen und internationale Debatte

Die Thematik der Meinungsfreiheit und der Umgang mit „Hasskriminalität“ im Internet haben nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch auf politischer Ebene für Diskussionen gesorgt. Politiker beider Länder äußerten sich zu den unterschiedlichen Herangehensweisen, wobei einige Politiker scheinheilig die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und der Notwendigkeit, gegen vermeintliche „Hasskriminalität“ vorzugehen betonten.

Die #AfD hat eine Kundgebung vor der Alten Wache in #Northeim abgehalten, bei der der Parteisprecher Tino #Chrupalla als Hauptredner aufgetreten ist. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten und einen reibungslosen Ablauf der Kundgebung sicherzustellen.

Die Veranstaltung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, da die Sicherheitskräfte mit gewaltbereiten Gegendemonstranten rechnen mussten, die von den Massenmedien sowie Altparteien aufgehetzt wurden. Während die Gegendemo versuchte, die angemeldete Wahlkampf-Veranstaltung der AfD mit Trommeln, Trillerpfeifen und Parolen wie „Ganz Northeim hasst die AfD“ zu stören, konnten die Veranstalter mit dem AfD-Spitzenpolitiker Tino Chrupalla bei den Wählern punkten.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz erhebt schwere Vorwürfe gegen die Landesmedienanstalt #Niedersachsen (NLM) und bezeichnete sie in einem Interview mit Alexander Wallasch als „zentrale Zensurbehörde“, die „übergriffig“ und nicht zuständig für die Kontrolle journalistischer Inhalte sei.

Er betonte, dass solche Institutionen versuchen würden, als Zensurbehörden zu agieren, obwohl sie dazu keine rechtliche Befugnis hätten. Schmitz kritisierte, dass die Landesmedienanstalten jährlich mit 160 Millionen Euro ausgestattet werden, um politisch Andersdenkende im Sinne von „Demokratie gegen rechts“ zu verfolgen.

Einschüchterung durch juristisch fragwürdige Maßnahmen
Im #Interview mit Alexander Wallasch erläuterte Schmitz, dass die Landesmedienanstalten Anbieter im Sinne des Telemedien-Staatsvertrags anschreiben, um Einfluss auf politische Publikationen zu nehmen. Dabei würden sie vermeintliche Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ anführen, obwohl dieser Begriff gesetzlich nicht klar definiert sei und es keine gesicherte Rechtsprechung dazu gäbe. Schmitz betonte, dass solche Maßnahmen zu einer Atmosphäre der Verunsicherung führen sollen, damit kritische Medien ihre Inhalte selbst zensierten.

Fehlende rechtliche Grundlage für die Eingriffe
Schmitz wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang kein einziges #Gerichtsurteil gäbe, das die Landesmedienanstalten als befugt zur Überwachung journalistischer Sorgfaltspflichten einstufe. Er betonte, dass selbst bei einem Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht weder Bußgelder noch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen seien. Daher seien die Landesmedienanstalten nicht berechtigt, als staatliche Strafverfolgungsbehörden aufzutreten.

Überwachung durch künstliche Intelligenz
Der Anwalt kritisierte zudem den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Landesmedienanstalten zur Überwachung von Online-Inhalten. Er stellte infrage, ob diese Programme tatsächlich intelligent agieren, und sieht darin einen Angriff auf die #Meinungsfreiheit. Schmitz forderte die Landesmedienanstalten auf, ihre Aktivitäten einzustellen, da sie die Freiheit nicht schützen, sondern gefährden.

Forderung nach Auflösung der Landesmedienanstalten
Abschließend forderte Schmitz die Auflösung sämtlicher Landesmedienanstalten, da sie seiner Meinung nach die Freiheit nicht schützen, sondern essenziell gefährden. Er rief dazu auf, gegen diese Entwicklung vorzugehen und die Meinungs- und #Pressefreiheit zu verteidigen.

Seit Jahresbeginn hat die Hamburger #Polizei 81 Ermittlungsverfahren wegen zerstörter, beschmierter oder gestohlener Wahlplakate eingeleitet. Diese Zahl bezieht sich auf die Verfahren, nicht auf die Gesamtzahl der beschädigten Plakate.

Besonders #CDU und #AfD beklagten zuletzt vermehrte Beschädigungen und Verschmutzungen ihrer Wahlplakate. Die Polizei ermittelt in diesen Fällen und bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Tätern.

Ein „Mann“ hat in Nordrhein-Westfalen (NRW) versucht ein #CDU-Büro anzünden. Angaben zufolge hatte er bereits eine brennbare Flüssigkeit über die Rolläden gekippt, als er gefaßt wurde. Des Weiteren wurden bei einem Wahlkampfbus der #FDP die Schrauben der Vorderreifen gelöst, woraufhin sich der Bus während der Fahrt selbständig machte.

Wähler bei #AfD-Parteistand in Marl angeschossen:
https://niedersachsen.report/363